Gerichtshof bestätigt Rundfunkbeitrag

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Koblenz. Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs verfassungsgemäß. Das Gericht entschied am Dienstag, dass auch die Ausgestaltung des Beitrags für gewerbliche Betriebe nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Geklagt hatte ein Straßenbauunternehmen. Mit dem Rundfunkbeitrag müssen Unternehmen nach Zahl der Filialen, der Mitarbeiter und der Kraftfahrzeuge gestaffelte Beiträge abführen. epd/nd

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