nd-aktuell.de / 14.05.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

BGH-Urteil kommt Banken teuer zu stehen

Gericht erklärt Sondergebühren für rechtswidrig

Sebastian Blum
Kreditinstitute umgingen geltende Verbraucherrechte. Der BGH entschied am Dienstag zugunsten der Kunden, die nun Summen in Millionenhöhe einklagen können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in Karlsruhe entschieden, dass Banken keine Bearbeitungsgebühren für Kredite von ihren Kunden verlangen dürfen (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Zahlreiche Oberlandesgerichte hatten solche in Verträgen festgeschriebene Klauseln schon im Vorfeld für illegal erklärt. Nun können Tausende Verbraucher Rückzahlungen in Millionenhöhe einklagen.

Wer einen Kredit bei einer Bank aufnahm, musste bisher zusätzlich zu den Zinsen eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Gegen diese Regelung hatte es bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Klagen ohne Erfolg gegeben - bis zum Dienstagnachmittag. Da verhandelten die Karlsruher Richter zwei Klagen gegen die Postbank und die Essener National-Bank, um die Frage nach den Sondergebühren grundsätzlich zu klären. Das Urteil fiel zugunsten der Kläger aus. Die Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen, begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers die Entscheidung. Er sprach von »gewaltigen Beträgen«, die sich in einer Klagewelle für die Banken nun häufen könnten.

Das Geschäft mit Bearbeitungsgebühren war bisher lukrativ für die Kreditinstitute. Das belegte zumindest einer der Fälle in den Verhandlungen: Die Postbank verlangte 2012 bei einem Online-Verbraucherdarlehen eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr von 1200 Euro, die auf das Gesamtkreditvolumen von 49 100 Euro gerechnet wurden.

Die »Schutzgemeinschaft für Bankkunden« sprach sich in ihrer Klage gegen die National-Bank für ein generelles Verbot der Sonderklauseln aus. Schon zuvor hatten acht Oberlandesgerichte die Klauseln für rechtswidrig erklärt. Daraufhin hatten Kunden Rückzahlungen eingefordert, die die meisten Banken aber verweigerten.

Die »versteckten« Kosten können Kunden nach dem Grundsatzurteil nun zurückfordern. Richter Wiechers sprach von etwa 3000 Rückforderungsklagen, die bei den Ombudsmännern der Banken bereits eingegangen seien. Er verwies allein auf 100 Verfahren, in denen der BGH verhandele.

Für die Banken stehen jetzt Beträge in Millionenhöhe zur Disposition. Betroffene Kunden sind aufgefordert, aktiv gegen ihre Kreditgeber vorzugehen. Um die Verbraucher auf dem Rechtsweg zu unterstützen, hat die Stiftung Warentest einen kostenlosen Musterbrief verfasst. Laut dem Verbraucher-Institut ist die Hinzunahme eines Anwalts der sicherste Weg auf Erfolg. Gerade bei großen Kreditinstituten wie der Targobank oder der Postbank wurden Klagen der Kunden in der Vergangenheit vehement abgewehrt. Wenn nötig, solle man vor Gericht klagen.

Das Urteil des BGH zwingt nun auch die großen Institute zum Einlenken. Wie hoch die Rückzahlungen letztlich ausfallen, bleibt offen. Der Sieg der Kläger könnte die Institute künftig aber Millionenbeträge kosten, damit rechnen Banken und Verbraucherschützer einhellig.