nd-aktuell.de / 15.05.2014 / Brandenburg / Seite 13

Nachbarn müssen Wärmedämmung dulden

Potsdam. Hausbesitzer müssen künftig eine Wärmedämmung am Haus ihres Nachbarn dulden, auch wenn diese in ihr Grundstück hineinragt. Einer entsprechenden Änderung des Nachbarrechtsgesetzes stimmte der Landtag am Mittwoch mit breiter Mehrheit zu. Allerdings muss der Nachbar eine Entschädigung zahlen und die Dämmung darf nicht weiter als 25 Zentimeter in das andere Grundstück ragen. So soll eine energetische Sanierung von Altbauten ermöglicht werden, auch wenn eine Hauswand direkt an der Grundstücksgrenze steht. dpa/nd