Bewährungsstrafe für NPD-Landesvorsitzenden

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Das Amtsgericht Tiergarten hat den NPD-Landesvorsitzenden Sebastian Schmidtke wegen Volksverhetzung zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil wird zu drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Schmidtke hatte 2011 vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus eine »Schulhof-CD« mit zu Gewalttaten gegen Migranten aufrufendem Inhalt verteilt. Der damalige Vizevorsitzende der Landespartei hatte die CD eigenhändig zusammengestellt, ein Cover gestaltet, das Vorwort geschrieben und sich somit den Inhalt der Lieder im Wahlkampf als Meinungsäußerung »zu eigen gemacht«, sagte die Richterin. Dadurch seit der Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 erfüllt, der Inhalt der CD bewege sich nicht im Rahmen der Meinungsfreiheit. Ob er Berufung gegen das Urteil einlegen wird, wollte Schmidtke nach Prozessende nicht sagen. jop

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