Richter erlauben Boni für Gewerkschafter

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Erfurt. Gewerkschaften dürfen mit Arbeitgebern Boni allein für Gewerkschaftsmitglieder vereinbaren. Solche Vereinbarungen können in einem Tarifvertrag oder auch in einer anderen Vertragsform geschlossen werden, entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu Bonus-Zahlungen von Opel an IG-Metall-Mitglieder. Konkret ging es um eine einmalige »Erholungsbeihilfe«, die Opel ausschließlich IG-Metall-Mitgliedern zukommen ließ. dpa/nd Kommentar Seite 4

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