Keine Bebauung von Ex-Friedhofsgelände

Koblenz. Auf dem Gelände eines ehemaligen jüdischen Friedhofs darf nicht gebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nach Mitteilung vom Donnerstag entschieden und damit die Klage eines Grundstückeigentümers abgewiesen (Az.: 1 C 10846/13.OVG). Dieser hatte in Wallertheim auf einem rund 700 Quadratmeter großen Gelände bauen wo...


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