nd-aktuell.de / 23.05.2014 / Politik / Seite 5

Jeder hat sein Päckchen zu tragen

Wer von den neuen Rentenregelungen profitiert - und wer nicht

Das Rentenpaket von Andrea Nahles (SPD) wird nach monatelangen Streitigkeiten am Freitag wohl mit der deutlichen Mehrheit der Großen Koalition beschlossen. Die Kritiker innerhalb der Regierungsfraktionen, besonders bei CDU und CSU, wurden mit weitgehenden Zugeständnissen beruhigt. Von den im Wahlkampf versprochenen Verbesserungen für alle Arbeitnehmer ist unter dem Druck der Wirtschaftsverbände allerdings nicht viel übrig geblieben.

Rente mit 63

Wenn man so will, dann ist die Rente mit 63 das Showprojekt der SPD, von dem nur zwei Jahrgänge in Gänze profitieren. Lediglich wer zwischen 1950 und 1952 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 63 in den Ruhestand gehen. Wer nur ein Jahr später, also 1953 das Licht der Welt erblickte, muss bereits zwei Monate länger arbeiten. Die Anhebung erfolgt schrittweise. Bereits der Jahrgang 1965 muss dann wieder bis 65 schuften, um keine Abschläge hinnehmen zu müssen. Zudem ist die Rente mit 63 auch mit Einbußen verbunden. Wer vorzeitig aufhört, zahlt auch weniger in die Rentenkasse. Einem Durchschnittsverdiener fehlen so rund 56 Euro im Monat.

Nicht angerechnet werden hingegen Zeiten von kurzer Arbeitslosigkeit. Wer also in seinem Berufsleben auf Arbeitslosengeld I angewiesen war, kann trotzdem vorzeitig aufhören. Selbst ein mehrmaliger Jobverlust wirkt sich hier nicht aus. Wer allerdings längere Zeit ohne Arbeit war und deshalb Hartz IV oder Arbeitslosenhilfe beziehen musste, darf nicht abschlagsfrei in Rente gehen. Hier hatte sich die Union gegenüber der SPD durchgesetzt.

Zudem gilt ein »rollierender Stichtag«. Das heißt, Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor der Rente mit 63 wird nicht mitgezählt - es sei denn, der Arbeitgeber musste Insolvenz anmelden. Der Stichtag ist umstritten, selbst unter den Juristen einzelner Ministerien. In einer Stellungsnahme kamen sie kürzlich zu dem Schluss, dass die Zugangshürde gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoßen könnte. fal

Mütterrente

Die Mütterrente soll eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder bringen, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird bislang nur ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Zum 1. Juli 2014 wird die Rente für jedes Kind um einen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten. Vorerst zumindest. Durch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 werden sich die Beträge voraussichtlich auf 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten erhöhen, schätzt die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Vor allem die Linkspartei fragte immer wieder, warum »Kinder im Osten weniger wert sein sollen«. Zudem werden viele Mütter in den neuen Ländern davon wenig haben. In der DDR war es üblich, so schnell wie möglich wieder ins Berufsleben einzusteigen. Kaum eine Frau blieb ein Jahr mit dem Kind zu Hause. Deshalb profitieren vor allem westdeutsche Mütter, die meist Hausfrauen waren, von dieser Neuerung.

Leer ausgehen werden dabei auch die ärmsten Mütter, denn die Rente wird auf die Grundsicherung angerechnet. Somit fallen jene 300 000 Frauen raus, die derzeit diese Sozialhilfe für Alte beziehen. Freuen können sich hingegen kinderreiche Hausfrauen, die bislang kaum Rentenansprüche erarbeitet haben. Sie können zukünftig einen Anspruch erwerben, wenn sie mindestens drei vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Wer bereits verrentet ist und Anspruch hat, muss sich nicht weiter bemühen. Die betroffenen Frauen sollen die Mütterrente »ohne Antrag erhalten«, wie die DRV verspricht. fal

Erwerbsminderung

Auch bei der Erwerbsminderungsrente bleibt die Regierung hinter ihren Möglichkeiten zurück. Wer wegen Krankheit vorzeitig in Rente gehen muss, wird künftig besser als bisher gestellt sein. Die Zurechnungszeit soll um zwei Jahre angehoben werden. Das wirkt sich so aus, als ob ein Betroffener bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres in die Rentenkasse eingezahlt hätte. Allerdings bleibt das dadurch erreichte Plus sehr bescheiden - im Monat ganze 45 Euro.

Es handelt sich hier um keine kleine Gruppe, sondern etwa 1,7 Millionen Menschen. Alljährlich kommen rund 180 000 Betroffene hinzu. Wer erstmals Erwerbsminderungsrente bezieht, ist im Durchschnitt 51 Jahre alt. In 40 Prozent aller Fälle sind psychische Erkrankungen der Grund für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben. Aber auch körperlich schwer arbeitende Menschen wie Krankenschwestern, Maurer oder Dachdecker müssen überdurchschnittlich häufig früher aufhören. Nicht jeder Antrag ist erfolgreich. Per Gutachten wird geprüft, ob dem Anliegen stattgeben wird. Dabei sind die Behörden streng: Die Hälfte aller Ersuchen wird abgelehnt. Wem die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, der muss mit Abschlägen von über zehn Prozent rechnen. So liegt die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente »unter dem Sozialhilfeniveau«, wie Matthias Birkwald von der LINKEN kritisiert.

Statt der nun geplanten Anhebung der Zurechnungszeit um zwei Jahre, fordert die Linkspartei, die Abschläge ganz abzuschaffen und die Zurechnungszeiten in einem Schritt um drei Jahre anzuheben. Das brächte 100 Euro mehr für die Betroffenen. fal

Reha-Budget

Beschäftigte, die länger als sechs Monate körperlich oder seelisch krank sind oder die gefährdet sind, dauerhaft zu erkranken, können bei ihrem Rentenversicherungsträger Hilfen zur beruflichen Rehabilitation beantragen. Diese sollen helfen, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Für solche Leistungen stehen den Trägern nur begrenzte Mittel zur Verfügung, die jedes Jahr neu festgelegt werden und derzeit an die voraussichtliche Lohnentwicklung gekoppelt sind.

Dieses sogenannte Reha-Budget soll nun zusätzlich an die demografische Entwicklung angepasst werden. In diesem Jahr liegt der Finanzrahmen bei 5,66 Millionen Euro, er soll laut Angaben der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2014 um rund 100 Millionen Euro erweitert werden. Um den höheren Bedarf an Reha- und medizinischen Vorsorgeleistungen durch die geburtenstarken Jahrgänge abzufedern, sollen es in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 200 Millionen Euro mehr sein. 2017 wird mit 233 Millionen Euro zusätzlichem Budget das Maximum erreicht. Danach soll die Erhöhung schrittweise abgebaut werden, bis die Baby-Boomer-Generation in Rente gegangen ist.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund kritisiert allerdings, dass die Regelung Veränderungen, die ebenfalls einen erhöhten Bedarf mit sich brächten - etwa eine Zunahme psychischer Störungen oder den Wandel des Arbeitslebens - nicht abbildet. Sozialverbände plädierten gar dafür, den Reha-Deckel abzuschaffen und die Festlegung des Budgets in die Hände der Gesetzlichen Rentenversicherung zu legen. grg

Weiterlesen:

»Es muss auch Flexibilität nach unten geben«[1]
IG-BAU-Vorsitzender Robert Feiger über arbeitnehmerfeindliche Ausnahmen bei der Rentenreform

Links:

  1. http://www.nd-aktuell.de/artikel/933848.es-muss-auch-flexibilitaet-nach-unten-geben.html