Muezzin-Rufe sind kein Reisemangel

Reiserecht: Klage eines Türkei-Urlaubers

Das deutsche Reiserecht ermöglicht es Pauschalreiseurlaubern, bei Mängeln der Reise verschiedene Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen - etwa eine Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.

Doch wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, berechtigen nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 11. April 2014 (Az. 559 C 44/14) jedoch die Gebetsrufe eines Muezzin den klagenden Türkei-Urlauber nicht zu Schadenersatzforderungen.

Zum Hintergrund: Wird der Urlaubsaufenthalt von Lärm gestört, kann unter Umständen ein Reisemangel vorliegen, der den Urlauber zu Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter berechtigt. Klassische Beispiele sind eine Baustelle in unmittelbarer Hotelnähe oder die Geräuschentfaltung einer hoteleigenen Diskothek.

Ob tatsächlich ein Re...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.