nd-aktuell.de / 28.05.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Kleingedrucktes auf Deutsch bei WhatsApp

Berlin. Der Kurzmitteilungsdienst WhatsApp darf in Deutschland nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Dienst stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Dies sei Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen, urteilten die Richter des Landgerichts. dpa/nd