Heiko Maas will Antidoping-Gesetz noch in diesem Jahr

Der Bundesjustizminister kündigt in einem komplizierten Regelwerk Geld- und Freiheitsstrafen für betrügende Sportler, deren Dealer und Ärzte an

  • Frank Thomas
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Politik hat Dopingbetrügern den Kampf angesagt: Für Dopingdelikte sollen künftig Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Justizminister Maas will noch 2014 ein Antidoping-Gesetz vorlegen.

Bundesjustizminister Heiko Maas ging in die Offensive. Noch in diesem Jahr soll ein Antidoping-Gesetz vorgelegt werden, das den Betrug mit Hilfe unerlaubter Substanzen künftig unter Strafe stellt, kündigte der SPD-Politiker in einem Interview mit dem Radiosender hr-iNFO an. Vorgesehen seien Geld- und Freiheitsstrafen. Schon zuvor hatte Maas erklärt, dass gedopte Athleten und Dopingärzte mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen müssten.

DOSB-Präsident Alfons Hörmann reagierte zurückhaltend auf den Vorstoß der Politik. Vor einer Verabschiedung müsse über das Gesetz intensiv diskutiert werden, so der Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). »Ich bin zuversichtlich und gelassen, dass es uns gelingt, ein Gesetz zu verabschieden, das alle Probleme berücksichtigt«, sagte Hörmann bei der Bundestrainerkonferenz in Leipzig. »Bei den Gesprächen, die ich mit den involvierten Ministern für Justiz, Inneres und Gesundheit geführt habe, hat sich gezeigt, dass es ein sehr schwieriges Gesetz wird. Je tiefer man sich damit beschäftigt, umso schwerer wird es, alles in ein Gesetz einzubringen.«

Wenn der Entwurf vorliege, werde sich der Sport intensiv damit beschäftigen. »Was gut ist, wird mit einem Häkchen versehen. Wenn etwas aus unserer Sicht problembehaftet ist oder gar nicht geht, werden wir es begründen und dann darüber sachlich diskutieren«, erklärte Hörmann. Maas räumte ein, es gehe um komplizierte Regelungen und neben strafrechtlichen seien auch arzneimittelrechtliche Aspekte wichtig. Doch der Justizminister sieht dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der ehrlichen Athleten. »Betrug ist zum Beispiel, wenn im Profisport sich Sportlerinnen oder Sportler dopen und sich damit einen Vorteil verschaffen und damit Preisgelder gewinnen, die sie auf andere Weise nicht gewonnen hätten«, so Maas. »Und das ist in anderen Fällen Betrug und strafbar. Das muss auch für Doping gelten.«

Künftig sollen auch der Besitz und der Vertrieb von Dopingmitteln als Delikt ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden: »Wir wollen in einem ersten Schritt regeln, dass Doping, der Gebrauch - und übrigens nicht nur der Selbstgebrauch, sondern auch das Veräußern von Dopingmitteln - unter Strafe gestellt wird«, führte Maas aus. Damit soll künftig - anders als bisher - auch der Besitz geringer Mengen von Dopingmitteln, und zwar für die Zeit von Wettkämpfen und auch die Vorbereitungs- und Trainingszeit strafbar werden.

Zivilrechtliche Regelungen, um etwa Schadenersatz für Spiele einzuklagen, die aufgrund von Doping verloren gingen, sehe das neue Gesetz allerdings nicht vor. Es richte sich in erster Linie gegen Doping im Profisport: »Wir sind noch nicht abschließend so weit, wie mit dem Amateursport zu verfahren ist.« Grund dafür seien vor allem praktische Fragen: »Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Dopingvergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40 000 Menschen mitlaufen?« dpa/nd

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