Geldstrafe für Landwirtin wegen Tiermisshandlung

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwedt. Weil sie eine Kuh nicht artgerecht gehalten hat, muss eine Landwirtin aus Linow (Ostprignitz-Ruppin) 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Schwedt verurteilte die Frau am Montag wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Es sprach die 53-Jährige in einem Fall für schuldig. In sechs weiteren Fällen wurde sie freigesprochen beziehungsweise das Verfahren eingestellt. In der Begründung hieß es, die Frau habe 2012 in Frauenhagen (Uckermark) eine Kuh nicht ausreichend mit Nahrung und Wasser versorgt. Ein Tierarzt hatte das Tier einschläfern müssen. Nach Zeugenaussagen sei ein Großteil der Rinder- und Pferdebestände ihres Hofes unterernährt und in einem schlechten Zustand gewesen. Auch seien Tiere verendet. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal