Auch mit einem Partnerzuschlag bleibt die Mutter alleinerziehend
Zu dieser Entscheidung kam das Sozialgericht Konstanz am 21. Januar 2014 (Az. S 4 AS 1904/12).
Das Sozialgericht sprach damit einer Hartz-IV-Bezieherin trotz ihres neuen Partners weiterhin den Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende zu.
Mehrbedarfszuschlag, wenn andere Person an Erziehung nicht mitwirkt
Dieser Zuschlag stehe Personen zu, die mit einem oder mehreren Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen. Eine andere Person dürfe daran nicht in »erheblichem Umfang« mitwirken.
In dem verhandelten Fall habe die Tochter hinreichend und glaubhaft erklärt, dass sie den Partner ihrer Mutter »boykottiere« und nicht als »Ersatzvater« anerkenne.
Allein die Mutter kümmere sich um alle wesentlichen Belange der Tochter wie Schule oder auch Arztbesuche. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.