Wohnungskündigung nach Streit nicht rechtens
Karlsruhe. Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, muss deshalb nicht ausziehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass die Kündigung der Hauseigentümerin nicht rechtens war. Der Mann hatte die Eigentümerin im Streit aus dem Haus getragen - und kassierte dafür die fristlose Kündigung. Das Landgericht Koblenz hatte zuvor entschieden, dass dies rechtens gewesen sei. Der Mieter sei zu weit gegangen. Die Vorsitzende BGH-Richtern Karin Milger sah das anders. Die Pflichtverletzung des Mannes sei nicht so gravierend, dass der Klägerin das weitere Mietverhältnis nicht zugemutet werden könne, hieß es nun. dpa/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.