nd-aktuell.de / 11.06.2014 / Ratgeber / Seite 21

Ist Partylärm bis tief in die Nacht erlaubt?

Morgen beginnt die Fußball-WM in Brasilien

Morgen beginnt die Fußball-WM in Brasilien. Fußball-Deutschland wird fast fünf Wochen im Ausnahmezustand sein - Partylärm also teilweise bis tief in die Nacht?

Für die Europäer beginnen die WM-Spiele spät, ab dem Achtelfinale wird sogar erst ab 22 Uhr angepfiffen. Der Bundesrat hat daher am 23. Mai 2014 eine »Sonderregelung für seltene Ereignisse« verabschiedet. Danach gibt es für die Dauer der WM (12. Juni bis 13. Juli) Ausnahmen von den Lärmschutzregeln. Es dürfen auch zu später Nachtstunde die Fans in Deutschland die Spiele beim Public Viewing - auch »Rudelgucken« genannt - verfolgen. Das muss aber angemeldet und genehmigt worden sein. Ist mit der »Sonderregelung« in den WM-Wochen nun alles erlaubt?

Public Viewing grenzenlos?

Fans, die ein Public Viewing auf einem öffentlichen Platz veranstalten möchten, müssen das vorher von der Stadt oder der Kommune genehmigen lassen. Grundsätzlich ist vom selbst organisierten Public Viewing im Wohngebiet abzuraten.

Wo darf WM-Fahne hängen? Egal welche Nationalflagge vom Balkon weht: Sie darf die Wohnungsnachbarn nicht wesentlich beeinträchtigen - etwa durch Übergröße. Auch die Rechte des Vermieters dürfen nicht verletzt werden. Wer an der Balkonaußenwand oder an der Hausfassade Halterungen für Fahnen montieren will, benötigt das Einverständnis des Vermieters. Auch die Optik des Hauses könnte beeinträchtigt sein. Dies muss der Vermieter nicht hinnehmen.

Darf ein Fahnenmast im Garten aufgestellt werden?

Mieter dürfen angemietete Flächen, wie Gärten, nach eigenen Wünschen nutzen. Allerdings erfordern Eingriffe in die Gartenanlage oder bauliche Veränderungen die Erlaubnis des Vermieters. Mieter mit Gärten sollten ihren Vermieter fragen, ob sie einen Fahnenmast im Garten aufstellen dürfen. Wenn für den Mast ein Betonfundament notwendig ist, entspricht das einer baulichen Maßnahme. Eine behördliche Baugenehmigung ist in einigen Bundesländern gar nicht, in anderen ab einer Fahnenmasthöhe von 10 Metern notwendig, in wieder anderen sind nur Fahnenmasten zur Brauchtumspflege genehmigungsfrei. Auskunft gibt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Was gilt beim Autokorso?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt während der WM uneingeschränkt. Auch beim Autokorso müssen sich alle Mitfahrer anschnallen; für den Fahrer gilt das Alkoholverbot. Ständiges Hupen, fortwährende Lichthupe oder dauerhaftes Warnblinklicht gelten als Ordnungswidrigkeiten. In den WM-Tagen gibt es einen Ermessenspielraum der Polizei, solange die Verkehrssicherheit nicht ernsthaft gefährdet wird.

Flaggen zeigen ist laut StVO grundsätzlich erlaubt. Besonders verbreitet sind Fähnchen, die ins Fenster des Autos geklemmt werden. Im Stadtverkehr sind sie in der Regel sicher. Bei hoher Geschwindigkeit auf Schnellstraßen oder Autobahnen können sie sich lösen und nachfolgende Autofahrer gefährden. Daher sollte man hier auf die Fähnchen verzichten. Fanflossen auf dem Dach oder eine große Fahne über der Motorhaube sind erlaubt. Sie dürfen aber das Kennzeichen nicht verdecken oder dem Fahrer die Sicht nehmen.

Fanjubel als Ruhestörung?

Freude bei den Fußballfans kann zum Ärgernis für andere werden. In Mietshäusern müssen alle Mieter Rücksicht auf die Hausordnung nehmen. Ab einer bestimmten Uhrzeit sollte man die Lautstärke drosseln.

ROLAND, R+V, D.A.S. /nd

Seite 3: Was Fußballfans am Arbeitsplatz beachten müssen[1]

Links:

  1. http://www.nd-aktuell.de/artikel/935473.kein-recht-auf-sonderurlaub.html