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Kündigung wegen HIV mündet in Vergleich

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Ein Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer HIV-Infektion ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Wie der Sprecher des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Martin Dreßler, am Dienstag mitteilte, einigten sich der betroffene Laborant und das Pharma-Unternehmen auf eine Abfindung. Der Fall ging durch alle Instanzen und wurde zuletzt vom Bundesarbeitsgericht behandelt. Der Mann arbeitete bei einem Berliner Pharma-Unternehmen in einem Reinraum zur Herstellung von Medikamenten. Der Arbeitgeber hatte festgelegt, dass Beschäftigte mit Erkrankungen dort nicht tätig sein dürfen. epd/nd

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