nd-aktuell.de / 14.06.2014 / Politik / Seite 16

Verfassungsrichter bestätigen Entscheidung zu Stimmzetteln

Koblenz. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat nun auch im Hauptsacheverfahren der Landesregierung verboten, Formulierungen zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen auf Stimmzettel drucken zu lassen. Das höchste Gericht des Landes bezieht sich in einem Beschluss vom Freitag auf die Kommunalwahlen am 25. Mai. Auch Angaben zum Frauenanteil in den Kreistagen und Stadträten wären unzulässig gewesen. Die rot-grüne Regierung wollte damit mehr Frauen für die Kommunalparlamente gewinnen. Laut Gericht wären die bundesweit einmaligen Aufdrucke verfassungswidrig gewesen. Sie waren schon im Eilverfahren bei den Wahlen verhindert worden. dpa/nd