nd-aktuell.de / 14.06.2014 / Berlin / Seite 13

Ab Januar steigen die Fahrpreise

Entscheidung darüber fällt im Oktober im VBB-Aufsichtsrat

Bernd Kammer
Dank Brandenburger Landtagswahl fällt die Tariferhöhung für Busse und Bahnen dieses Jahr aus, dafür kommt sie gleich im Januar.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, schon gar nicht bei Tariferhöhungen im öffentlichen Nahverkehr. Voraussichtlich im Oktober wird der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) über die Anhebung entscheiden, die Fahrgäste müssten dann vermutlich ab 1. Januar 2015 mehr für Bahn- und Busfahrten in der Region zahlen. Die BVG vor allem wollte bereits in diesem Jahr die Preise erhöhen, doch in Brandenburg, wo im September der Landtag gewählt wird, stieß dies in der Politik auf Ablehnung.

Zuletzt waren die Tarife im August 2013 um 2,8 Prozent gestiegen. Auf diesem Niveau könnte sich auch der neuerliche Anstieg bewegen, schätzt Susanne Henckel, seit gut 100 Tagen VBB-Geschäftsführerin. Im VBB werden derzeit die Grundlagen für die Entscheidung seines Aufsichtsrates erarbeitet. Erstmals soll die Preiserhöhung nach einem Index erfolgen. Der soll sich etwa aus dem Anstieg der Energie-, Personal- und Lebenshaltungskosten ergeben und könnte die Basis für jährliche Preiserhöhungen bilden. Aus genau welchen Komponenten sich die Indexzahl zusammensetzt und wie diese gewichtet sind, stehe aber noch nicht fest, sagte Henckel. Würde etwa die Inflationsrate stark berücksichtigt, könnten die Fahrgäste ein wenig aufatmen: Derzeit liegt sie bei etwa einem Prozent. Die BVG hatte einen Index gefordert, der sich aus dem Durchschnitt der Preiserhöhungen anderer Verkehrsverbünde ergibt.

Mit den Fahrgeldeinahmen werden aber nur 46 Prozent der Kosten des öffentlichen Nahverkehrs gedeckt, den Rest übernimmt die öffentliche Hand. Über die sogenannten Regionalisierungsmittel steuert der Bund jeweils rund 400 Millionen Euro für Berlin und Brandenburg bei. Diese Zusagen laufen dieses Jahr aus, wie es weitergeht, wird derzeit verhandelt. Laut Henkel müssten die Zahlungen allein schon deshalb angehoben werden, um die gestiegenen Trassen- oder Stationsgebühren auszugleichen.