BGH weist Klage wegen Flugverspätungen ab

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Karlsruhe. Flugpassagiere haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn es wegen höherer Gewalt wie Streik oder Radarausfall zu einer Verspätung kommt. Zwei Kläger scheiterten auch im dritten Anlauf mit ihrem Versuch, nach verspäteten Flügen ihres Balearen-Urlaubs von der Gesellschaft TUIfly eine Ausgleichszahlung zu bekommen. In der Verhandlung machten ihre Anwälte geltend, dass die Gesellschaft für solche Fälle eine Ersatzmaschine bereithalten müsse. Dazu erklärte das Gericht am Freitag, TUIfly habe versucht, ein Ersatzflugzeug zu chartern, was aber nicht gelungen sei. Die Gesellschaft habe damit eine ihr zumutbare Maßnahme ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden. dpa/nd

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