Angebot vom Spielekonsole mit Handyvertrag irreführend

Verstoß gegen Preisangabenverordnung

Wird ein Handyvertrag zusammen mit einer Spielekonsole zu einem vergünstigten Preis angeboten und werden die Kosten des Mobilfunkvertrages nicht sofort kenntlich gemacht, handelt es sich um irreführende Werbung.

Das hat entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. I-20 U 92/13).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) informierte, bewarb ein Mobilfunkanbieter eine Spielekonsole im Internet zum vermeintlichen Schnäppchenpreis von 49,90 Euro mit dem Zusatztext »mit MobileInternet Starter«. Erst in weiteren Bestellschritten erkannten mögliche Interessenten, dass dieses Angebot nur bei Abschluss eines 24-monatigen Mobilfunkvert...


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