nd-aktuell.de / 25.06.2014 / Ratgeber / Seite 26

Früherer Wiedereinstieg in Teilzeitarbeit besser gefördert

Regelung »Elterngeld Plus« tritt zum 1. Juli 2015 in Kraft

Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes Betreuung und Rückkehr in den Beruf künftig flexibler gestalten können. Die Bundesregierung beschloss das »Elterngeld Plus«, mit dem Teilzeit arbeitende Eltern die Familienleistung bis zu 28 Monate beziehen können. Diese Regelung soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Manche Mutter möchte nach der Geburt eines Kindes früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und zumindest schon ein wenig in Teilzeit arbeiten. Bisher gingen dabei Elterngeld-Ansprüche verloren. Mit dem neuen »Elterngeld Plus« für Teilzeit-Beschäftigte wird das anders. Entscheiden sich Vater und Mutter gleichzeitig für Teilzeitarbeit, um sich partnerschaftlich die Betreuung ihres Kleinkindes zu teilen, gibt es sogar einen Bonus.

Was ist das Wesentliche beim »Elterngeld Plus«?

Bisher wurde das Elterngeld als Lohnersatzleistung nach der Geburt maximal 14 Monate lang gezahlt. Bei Teilzeitarbeit können künftig bis zu 28 Monate Elterngeld bezogen werden. Alleinerziehende können das neue »Elterngeld Plus« im gleichen Maße nutzen. In bestimmten Konstellationen, etwa wenn beide Eltern nach der Kindsgeburt zugleich Teilzeit arbeiten, kann der Elterngeldbezug sogar auf 36 Monate - für beide Eltern parallel 18 Monate - ausgedehnt werden.

Was ist Partnerschaftsbonus?

Teilen sich Vater und Mutter gemeinsam die Betreuung und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate »Elterngeld Plus«.

Was ändert sich bei der Elternzeit?

Wie bisher können Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes unbezahlt Auszeit vom Job nehmen. Neu ist: Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes können Eltern künftig 24 statt wie bisher nur 12 Monate lang die Arbeit unterbrechen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist laut Gesetzentwurf dafür nicht erforderlich.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld wird wie bisher nach dem bisherigen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnet und beträgt in der Regel 65 Prozent vom bisherigen Verdienst. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat. Bei Aufnahme einer Teilzeitarbeit wird das Elterngeld entsprechend halbiert - aber eben länger gezahlt.

Was regelt das Gesetz noch?

Bei Mehrlingsgeburten gibt es im Gesetz eine rechtliche Klarstellung. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch und erhalten einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro. Diese Regelung soll bereits Anfang 2015 in Kraft treten. dpa/nd