nd-aktuell.de / 25.06.2014 / Ratgeber / Seite 25

Keine Brandbeschleuniger!

Grillen im Garten

Mancher Griller gießt Brandbeschleuniger ins Feuer. Dabei entsteht eine gefährliche Stichflamme. Jedes Jahr ereignen sich 4000 Grillunfälle, bei über der Hälfte mit flüssige Brandbeschleunigern, so der Bund der Versicherten.

Allein der Hinweis, dass man als Beteiligter Brandbeschleuniger nicht wolle, reiche nicht, meint das Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 129/08).

Eine Privathaftpflichtversicherung springt ein, falls jemand tatsächlich schuldhaft zu Schaden kommt. Ist keinem ein Verschulden an Personen- oder Sachschäden nachzuweisen, zahlt sie nicht. Deshalb sollte man zudem eine Berufsunfähigkeits- sowie Unfallversicherung haben. BDV/nd