Gleitender Einstieg in die Ökostromumlage

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Berlin. Nach der Kritik aus der EU-Kommission haben sich Union und SPD auf wesentliche Änderungen bei den Regelungen zur Eigenstromversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz geeinigt. Wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD am Dienstag mitteilten, müssen alle neuen Eigenversorger, die ihren Strom über Erneuerbare-Energien oder eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage erzeugen, eine Ökostromumlage von 40 Prozent bezahlen. Bei allen anderen Anlagen steigt die Umlage auf 100 Prozent. Für die Neuregelung ist ein gleitender Einstieg vorgesehen. Demnach beträgt der Umlagesatz bis Ende 2015 zunächst 30 Prozent. 2016 steigt er auf 35 Prozent, 2017 dann auf 40 Prozent. Die Bagatellgrenze für Anlagen bis zehn Kilowatt und für höchstens zehn Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Jahr bleibt erhalten. epd/nd

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