Bundesrichter verbessern Schutz von Betriebsräten
Erfurt. Arbeitgeber dürfen Betriebsräten mit befristeten Jobs einen Anschlussvertrag nicht verweigern. Es liege eine verbotene Benachteiligung vor, wenn einem Arbeitnehmervertreter im Anschluss an die Befristung wegen seiner Betriebsratstätigkeit der Abschluss eines Folgevertrags verweigert werde, entschied das Bundesarbeitsgericht. Hielten sich Arbeitgeber nicht daran, hätten Betriebsratsmitglieder einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Vertragsabschluss, erklärten die Bundesarbeitsrichter am Donnerstag in Erfurt. dpa/nd
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