Urteil: Raucher muss Mietwohnung räumen
Düsseldorf. Ein rauchender Rentner muss laut Gerichtsurteil wegen Geruchsbelästigung seiner Nachbarn nach 40 Jahren seine Wohnung in Düsseldorf räumen. Das hat das dortige Landgericht am Donnerstag entschieden und die Berufung des 75-jährigen Friedhelm Adolfs zurückgewiesen. Der Fall wird aber vermutlich noch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Das Landgericht ließ überraschend die Revision zu, um die Frage grundsätzlich zu klären, ob Zigarettenrauch in einem Mehrfamilienhaus trotz der Rauchfreiheit in den eigenen vier Wänden ein Kündigungsgrund ist. dpa/nd
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