Download digitaler Bücher nur zum Eigengebrauch

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Anbieter digitaler Literatur dürfen den Weiterverkauf von Datei-Downloads untersagen.

Ein Hersteller kann dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zum persönlichen Gebrauch einräumen und weitere Kopien und Veräußerungen untersagen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 11. Juni 2014 veröffentlichten Urteil (Az. 22 U 60/13) entschied. Ein Verkauf des Datenträgers mitsamt der heruntergeladenen Datei könne hingegen nicht verboten werden.

In dem konkreten Fall ging es um einen Münsteraner Versandhandel, der unter anderem Literatur als E-Books und Hörbücher vertreibt. Die Kunden haben hier die Möglichkeit, die Dateien zusätzlich auf einem eigenen Datenträger wie auf der Festplatte eines PCs zu speichern. Diese Dateien dürfen laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versandhandels nicht weiterverkauft werden.

Dagegen hatte ein Berliner Verein geklagt, der sich für Verbraucherinteressen einsetzt. Der Verein argumentierte, dass die Weiterverbreitung eines erworbenen Werkes nicht verboten werden könne. Das OLG bestätigte nun eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld über ein solches Verbot. epd/nd

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