Download digitaler Bücher nur zum Eigengebrauch
Ein Hersteller kann dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zum persönlichen Gebrauch einräumen und weitere Kopien und Veräußerungen untersagen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 11. Juni 2014 veröffentlichten Urteil (Az. 22 U 60/13) entschied. Ein Verkauf des Datenträgers mitsamt der heruntergeladenen Datei könne hingegen nicht verboten werden.
In dem konkreten Fall ging es um einen Münsteraner Versandhandel, der unter anderem Literatur als E-Books und Hörbücher vertreibt. Die Kunden haben hier die Möglichkeit, die Dateien zusätzlich auf einem eigenen Datenträger wie auf der Festplatte eines PCs zu speichern. Diese Dateien dürfen laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versandhandels nicht weiterverkauft werden.
Dagegen hatte ein Berliner Verein geklagt, der sich für Verbraucherinteressen einsetzt. Der Verein argumentierte, dass die Weiterverbreitung eines erworbenen Werkes nicht verboten werden könne. Das OLG bestätigte nun eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld über ein solches Verbot. epd/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.