Versicherung anpassen

Privates Taxi

  • Lesedauer: 1 Min.
Wenn Hobby-Taxifahrer Personen befördern wollen, müssen sie dies ihrer Versicherung melden.

An der Taxi-App »Uber« scheiden sich die Geister. Während die Taxifahrer Sturm laufen, fahren in Berlin bereits erste private Fahrer Gäste gegen Geld durch die Hauptstadt.

Wird ein Auto dienstlich genutzt, ist das auch der Versicherung zu melden - erst recht, wenn Personen befördert werden. Laut AG Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) wären bei einem Unfall sonst Fahrer und Passagiere nicht versichert. Betroffen sind nicht nur die Nutzer der Taxi-App »Uber Pop«, die private Fahrer an Fahrgäste vermittelt. Auch wer über eine Mitfahrgelegenheit Passagiere mitnimmt, muss das angeben.

Die Versicherung kann darüber hinaus übrigens auch Schadenszahlungen verneinen, wenn sich herausstellt - dass Private Fahrgäste gegen Geld chauffieren, ohne einen entsprechenden Führerschein zur Personenbeförderung zu haben. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal