Abu-Ghraib-Häftlinge dürfen doch klagen

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Washington. Eine von der US-Justiz abgewiesene Klage von vier Irakern wegen Folterpraktiken im Gefangenenlager Abu Ghraib ist zulässig und wird nun doch weiter verfolgt. Ein Berufungsgericht kassierte den Beschluss aus früherer Instanz, den Fall nicht weiterzuverfolgen, weil sich die Tatvorwürfe auf Geschehnisse außerhalb der USA bezogen. Die Angaben der Kläger, die nach eigenen Angaben brutal gefoltert wurden, berührten »in ausreichendem Maße die Interessen der Vereinigten Staaten« und könnten somit auch von der US-Justiz überprüft werden, urteilten die Richter nun. Die bereits im Jahr 2008 eingereichten Vorwürfe richten sich gegen Angestellte der privaten US-Sicherheitsfirma CACI International. Sie sollen an Misshandlungen von Häftlingen durch US-Soldaten beteiligt gewesen sein oder diese zumindest gebilligt oder geduldet haben. AFP/nd

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