Adidas über Marktplätze im Netz erhältlich

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Bonn. Sportfachhändler dürfen Waren von Adidas künftig auch über Onlineplattformen wie Ebay oder Amazon anbieten. Adidas habe das seit 2012 geltende Verkaufsverbot seiner Artikel über Internetmarktplätze aufgegeben, nachdem das Bundeskartellamt »schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken« geäußert habe, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Ihr Verfahren gegen den Konzern hätten die Kartellwächter nun eingestellt. Zwar dürften Hersteller bei der Auswahl ihrer Händler bestimmte Qualitätsanforderungen stellen, erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. »Nach europäischem und deutschem Kartellrecht ist es aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Onlinehandel weitgehend auszuschalten«. AFP/nd

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