nd-aktuell.de / 03.07.2014 / Gesund leben / Seite 10

Pflegetagebuch hilft bei Einstufung

Berlin. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, steht ihm finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse zu. Die Höhe bemisst sich nach der Pflegestufe, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) festlegt. Das geschieht in der Regel bei einem Hausbesuch, auf den Angehörige und Patient sich gut vorbereiten sollten. Man sollte möglichst lange im Voraus ein Pflegetagebuch führen, das man bei der Krankenkasse anfordern kann, raten Experten. Im Tagebuch sollten alle Verrichtungen festgehalten werden, die mit der Pflege zu tun haben, auch wenn sie nicht im Formular stehen - etwa wenn der Pflegebedürftige regelmäßig ans Trinken erinnert werden muss. Vom Hausarzt sollte man sich bestätigen lassen, welche gesundheitlichen oder geistigen Probleme vorliegen und welche Medikamente der Patient einnimmt. Der vom MDK festgelegten Einstufung kann man innerhalb eines Monats widersprechen. Bleibt der Dissens bestehen, ist der Weg zum Sozialgericht möglich. nd