EU-Gericht rügt einige Sanktionen gegen Iran und Syrien
Luxemburg. Mit zwei Urteilen hat das EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag die Voraussetzungen für Sanktionen der Europäischen Union präzisiert. Es erklärte das Einfrieren von Konten der iranischen Sharif University of Technology durch den EU-Ministerrat für nichtig. Der Rat habe nicht beweisen können, dass die Universität der Regierung helfe, das Verbot der Nichtverbreitung von Atomwaffen zu umgehen. Der Rat sei auch nicht bereit gewesen, Dokumente vorzulegen, die den Vorwurf stützen. Dem Rat wird aber noch die Möglichkeit geben, Beweise vorzutragen.Das erstinstanzliche Gericht erklärte auch die Aufnahme des früheren syrischen Wirtschaftsministers Mohamad Nedal Alchaar in eine Sanktionsliste für nichtig. Er sollte Beweise vorlegen, dass er »dem syrischen Regime von Präsident Baschar al-Assad nicht mehr eng verbunden« sei. Das habe der Rat zu Unrecht von ihm verlangt, befand das EU-Gericht. dpa/nd
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