Mieten dürfen nur 15 Prozent steigen
Wohnungsmieten dürfen in Berlin innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Das hat das Berliner Landgericht am Donnerstag entschieden. Es sei Sache der Zivilgerichte, die Wirksamkeit dieser Verordnung in eigener Zuständigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam sei, so die Kammer am Freitag.
Ein Kläger hatte mit seiner vom Amtsgericht Wedding zugelassenen Berufung geltend gemacht, die Wohnraummiete könne in Berlin auch weiterhin um bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Dies lehnte die Mietberufungskammer ab, hat aber eine Revision der Entscheidung beim Bundesgerichtshof zugelassen. Eine Begründung der Entscheidung lag am Freitag noch nicht vor. nd/dpa
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