nd-aktuell.de / 09.07.2014 / Ratgeber / Seite 22

Mütterrente noch nicht enthalten

Im nd-ratgeber vom 25. Juni 2014 haben wir auf die Verzögerungen bei der Auszahlung der abschlagsfreien Rente mit 63 und der Mütterrente hingewiesen. Dazu ergänzend der aktuelle Hinweis der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland:

Der Versand der schriftlichen Bescheinigung über die Rentensteigerung zum 1. Juli 2014 (2,53 Prozent im Osten und 1,67 Prozent im Westen) hat seit geraumer Zeit begonnen und wird noch bis Ende Juli dauern. Wichtig: In diesen Rentenanpassungsmitteilungen ist die Mütterrente noch nicht enthalten.

Die Mütterrente wird für die Mütter, in Einzelfällen auch für Väter, deren Rente vor Juli 2014 begonnen hat, erst im dritten Quartal berechnet, und zwar rückwirkend ab 1. Juli 2014. Über die Berechnung wird ein gesonderter Bescheid erteilt, der im Herbst dieses Jahres verschickt werden soll. Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten nach der Berechnung eine Nachzahlung für die Monate ab Juli. Die Gutschrift geht also niemandem verloren.

Der in den derzeit verschickten Rentenanpassungsmitteilungen enthaltene neue Zahlbetrag ab 1. Juli 2014 berücksichtigt die Rente für 9,5 Millionen betroffene Mütter also nicht. Allerdings wird der anteilige Betrag für die in der Rente bereits nach bisherigem Recht angerechneten Kindererziehungszeiten - wie in den vergangenen Jahren - gesondert ausgewiesen.