Unzufrieden mit der Mindestlohnausnahme

Verleger wollen längerfristige Ausnahmeregelung bei Zeitungszustellern

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 3 Min.
Um 3,2 Prozent ging die Gesamtauflage der Zeitungen hierzulande letztes Jahr zurück. Die Verleger wollen deshalb die Kosten drücken.

Dietmar Wolff versteht die Welt nicht mehr. »Wirklich rationale Gründe sind uns nicht bekannt«, sagt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Was ihn irritiert, ist nämlich, dass nach seinem Kenntnisstand ausgerechnet die CDU/CSU-Fraktion seinen Deal mit Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) torpediert hat. Schließlich war die Union bis dato ein treuer Verbündeter im Kampf gegen den Mindestlohn.

Wolff genügt nämlich nicht, dass die Zeitungszusteller bis Anfang 2017 vom Mindestlohn ausgenommen werden. Die Große Koalition sei »kein verlässlicher Partner für die Wirtschaft«, erklärte der BDZV, als Ende Juni die Mindestlohnausnahme bekannt wurde. Denn was Wolff und seine Lobbyorganisation mit Arbeitsministerin Nahles ausgehandelt hatten, hätte eine Ausnahmebehandlung der Branche für fünf ganze Jahre bedeutet. Zwar hätten die Verleger ihren Zeitungszustellern den Mindestlohn ab 2015 gezahlt, dafür war ihnen Nahles mit Rabatten bei den Sozialabgaben entgegengekommen.

Und das ist kein kleiner Posten. Bei einem 400-Euro-Job sind das für den Arbeitgeber momentan Abgaben in Höhe von 123 Euro, die zum Lohn hinzukommen. »Hier muss das Gesetz spätestens in zwei Jahren nachgebessert werden«, gibt sich Wolff deswegen nicht zu frieden, dass die Übergangszeit für die Zeitungszusteller nicht mehr fünf, sondern nur noch zwei Jahre betragen soll.

Wie keine andere Branche wehrten sich die Zeitungsverleger gegen die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. »Wenn der Mindestlohn ohne Ausnahme kommt, stehen die Zeitungsverlage und ihre Zusteller vor schwer lösbaren Problemen«, schrieb Wolff noch im März in einem Gastbeitrag für die »Welt«. Mehrkosten in der Höhe von 225 Millionen Euro sieht er auf die Verleger durch den Mindestlohn zukommen. Rund zwei Millionen Haushalte vor allem in ländlichen Gebieten könnten nicht mehr wirtschaftlich mit Abozeitungen versorgt werden. Letzten Endes sehen die Verleger sogar die Pressefreiheit in Gefahr, wenn sie ihre Zusteller besser bezahlen müssen. Die Drohung der Verleger, notfalls vor dem Verfassungsgericht zu klagen, besteht weiterhin.

In der Tat ist die Lage der Zeitungen schon seit längerem nicht mehr rosig. Die Werbeeinnahmen und Auflagen befinden sich im Sinkflug. Auch im letzten Jahr ging beides weiter zurück. So sank die Gesamtauflage aller Zeitungen um 3,2 Prozent von 22,23 Millionen Exemplaren im Jahr 2013 auf 21,51 Millionen im Jahr 2014. Zudem hatten sie letztes Jahr rund elf Prozent weniger an Anzeigeneinnahmen zur Verfügung wie im Jahr zuvor.

Doch noch immer geht es vor allem den großen Verlagen noch relativ gut. Bertelsmann etwa konnte im März 2014 auf seiner Bilanzpressekonferenz verkünden, dass für seine Genussscheine wie die Jahre zuvor eine Rendite von 15 Prozent auf den Nennwert ausgeschüttet werde.

Zudem werden die Zeitungsverleger durch die Einführung eines Mindestlohns finanziell nicht wirklich überfordert. Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di machen die Zustellkosten mit 11,4 Prozent den geringsten Teil der Gesamtkosten bei der Zeitungsproduktion aus. Stiegen die Löhne aufgrund der Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro um 20 Prozent, mache der Anteil der Zustellkosten trotzdem lediglich 13,7 Prozent, also gerade mal 2,3 Prozent mehr als momentan, aus. Der Kostenanstieg sei also moderat und die Pressefreiheit auch nicht durch den Mindestlohn verletzt, ist das Fazit eines Gutachtens, das ver.di in Auftrag gab.

Bei der Dienstleistungsgewerkschaft ist man indes auch unzufrieden mit der jetzigen Regelung. Ver.di-Chef Frank Bsirske warf der SPD »grobe Wählertäuschung« vor, als die Ausnahmen beim Mindestlohn publik wurden.

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