Landtag in Dresden macht Zwangseinweisungen wieder möglich

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Dresden. In Sachsen können psychisch kranke Menschen künftig auch gegen ihren Willen behandelt werden - allerdings nur in Ausnahmefällen. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Eine Zwangsbehandlung werde nur »als absolut letztes Mittel« möglich sein, versicherte der CDU-Abgeordnete Alexander Krauß. Man brauche aber eine gesetzliche Grundlage für Fälle, in denen psychisch Kranke andere oder sich selbst gefährdeten. Die Neuregelung war nötig, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr Teile des Gesetzes für nichtig erklärt hatte. Die Grünen-Abgeordnete Elke Herrmann sprach von einer vertanen Chance. »Die Staatsregierung hatte nur ein Ziel: Sie wollte Zwangsbehandlungen ermöglichen«, so Herrmann. Das Gesetz biete keine »ausreichend rechtssicheren und menschenrechtskonformen Lösungen« und lasse zentrale Fragen unbeantwortet. dpa/nd

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