Ärztin vermutete Störung bei Gustl Mollath

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Regensburg. Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath hat eine Ärztin ihre psychiatrische Diagnose verteidigt, die sie vor mehr als zehn Jahren traf, ohne mit Mollath selbst gesprochen zu haben. Die Medizinerin aus dem Bezirkskrankenhaus Erlangen schilderte am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg ein Treffen mit der damaligen Ehefrau Mollaths im Jahr 2001 oder 2002. »Beim Kaffee erzählte sie mir, dass sie mit ihrem Ehemann nicht mehr zurechtkomme und eine Wesensveränderung bei ihm wahrgenommen habe«, erläuterte die 54-Jährige. Bei dem Treffen gewann sie den Eindruck, dass eine psychiatrische Störung vorliegen könnte. Im September 2003 hatte die Ärztin dann nach einer zweiten Konsultation eine ärztliche Stellungnahme über den Zustand des Mannes angefertigt. Darin heißt es, dass bei Mollath »mit großer Wahrscheinlichkeit eine schwerwiegende psychiatrische Erkrankung vorliegt und eine Fremdgefährdung zu erwarten ist«. Die Medizinerin schlägt darin auch eine psychiatrisch nervenärztliche Untersuchung vor. »Frau Mollath wollte dieses Schreiben als Verstärkung für ihre Rechtsanwältin haben.« Später wurde diese Stellungnahme im Strafverfahren gegen Mollath eingebracht und führte zu dessen Zwangsbegutachtung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. dpa/nd

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