Noch einmal 4,8 Millionen

Sachsen und Wettiner beenden Restitutionsstreit - Kunstschätze bleiben zumeist in Museen

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Mehrfach hat Sachsen das frühere Herrscherhaus mit Millionen ausgezahlt und wichtige Kunstschätze in staatlichen Museen gesichert. Neuen Ansprüchen der Wettiner ist nun ein Riegel vorgeschoben.

Dresden. Letzter Akt nach 18 Jahren: Mit einer weiteren Abfindung für historische Kunstschätze sowie Rückgaben hat der Freistaat Sachsen einen Schlussstrich unter den Streit mit der einstigen sächsischen Herrscherfamilie gezogen. Vertreter des Landes und des Hauses Wettin unterzeichneten am Donnerstag in Dresden einen weiteren Vergleichsvertrag, der auch eine Erledigungsklausel enthält. Im Gegenzug für Kunstgegenstände und Bücher aus ihrem Besitz bekommen die Wettiner rund 4,8 Millionen Euro.

Der überwiegende Teil der etwa 10 000 verhandelten Objekte bleibt in den staatlichen Sammlungen - auf ausdrücklichen Wunsch der Wettiner. 1312 Bücher, Handschriften, Musikalien und Karten aus der Landesbibliothek sowie elf Möbel und Waffen aus den Dresdner Kunstsammlungen (SKD) werden zurückgegeben und sollen verkauft werden.

Der nach 1999, 2006 und 2011 vierte Vergleich schaffe unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, betonte Kunst-Staatssekretär Henry Hasenpflug. Wichtige und unverzichtbare Kulturgüter von herausragendem historischen und wissenschaftlichen Wert könnten Öffentlichkeit und Forschung in Museen und Bibliotheken erhalten werden. Mit dieser »endgültigen und abschließenden Einigung« sind jegliche Ansprüche des Hauses Wettin an den Freistaat abgegolten - ausgenommen ist die überwiegend in Russland befindliche sogenannte Beutekunst. Sollten diese Stücke irgendwann zurückkehren, wird neu geprüft.

Nach dem Entschädigungsgesetz aus dem Jahr 1994 müssen Adeligen und privaten Sammlern, die zwischen 1945 und 1949 in der DDR enteignet wurden, bewegliche Sachen wie Bilder, Möbel, Porzellan und Tafelsilber zurückerstattet werden. Es schreibt die Rückgabe der Kunstgegenstände Ende 2014 vor, falls es vorher zu keiner gütlichen Einigung gekommen ist.

Laut Hasenpflug ist die »Mammutaufgabe« der von den SKD geführten Provenienzrecherche zu Wettin abgeschlossen. SKD-Generaldirektor Hartwig Fischer sprach von einem »großen Schritt« auf dem Weg zu einem rechtssicheren Museum, das »nur das besitzt, was ihm gehört«. Die Landesbibliothek (SLUB) verliert nach Angaben von Generaldirektor Thomas Bürger einige Doppelbestände an Büchern. Erhalten werden dafür »Mosaiksteine« der Geschichte Sachsens als Land der Kultur und Wissenschaft, darunter die Privatbibliothek von Dante-Übersetzer König Johann (1801-1873) mit rund 1700 Bänden.

Auch die Wettiner freuten sich »über diesen abschließenden Akt der Wiedergutmachung«, wie Rechtsanwalt Gerhard Brand sagte. Ursprünglich wollten sie eine 100-prozentige Abfindung für Möbel, Gemälde, Grafik, Pretiosen, Bücher und Handschriften. Der Freistaat aber bestand auf Teilrückgabe.

»Der Vergleich ist naturgemäß ein Kompromiss«, erklärte Brand. Die Wettiner planen, die restituierten Stücke mit einem geschätzten Wert von rund 1,15 Millionen Euro auf dem Kunstmarkt zu veräußern. dpa/nd

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