Schritt Richtung gläserner Bürger

Kontenabfragen durch Behörden nehmen zu - der Datenschutz recht großzügig ausgelegt

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.
Brandenburgs Behörde nehmen immer öfter Einblick in Privatkonten - zur Aufdeckung von Betrugsdelikten, wie es heißt. Doch es vollzieht sich damit auch ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger.

Mit 5469 Kontenabfragen wurde im vergangenen Jahr in Brandenburg ein vorläufiger Höhepunkt erreicht. Ein Jahr zuvor waren es 4903 Anfragen, im Jahr 2009 erst 1298. Anders als im Bundesdurchschnitt hat sich in Brandenburg die Nutzung der Kontenabfrage innerhalb der vergangenen beiden keineswegs verdoppelt, unterstrich Finanzminister Christian Görke (LINKE) in seiner Antwort auf eine Anfrage des FPD-Landtagsabgeordneten Hans-Peter Goetz.

Für die Bereiche Finanzämter, Hartz IV, Sozialhilfe und BAföG habe sich sogar eine Verringerung der Ausspähfälle gegeben, so der Minister. Die Steigerung gegenüber dem vergangenen Jahr, wie sie dennoch eingetreten sei, erklärte Görke mit der Möglichkeit, dass nun auch Gerichtsvollzieher und Unterhaltsvorschussbehörden »zur Durchführung eines Kontenabrufes« berechtigt seien. Finanzämter könnten diese Möglichkeit bereits seit 2005 nutzen, »wenn der Verdacht besteht, dass Steuerzahler ihrer Pflicht nicht nachkommen«.

Um beispielsweise säumigen Unterhaltszahlern auf die Schliche zu kommen, wurde 2013 in 155 Fällen die Entwicklung auf dem Konto nachverfolgt. Wirklich gravierend sind jedoch die 1271 Kontenabfragen durch Gerichtsvollzieher, die im vergangenen Jahr gesetzlich ermöglicht worden sind. »Hier ist eine deutlich ansteigende Tendenz zu erkennen«, bestätigte Minister Görke. Diese Entwicklung bleibe abzuwarten.

Neuerdings ist ein Gerichtsvollzieher berechtigt, »Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners einzuholen«. Unter anderem ist er ermächtigt, das Bundeszentralamt für Steuern um Auskunft zu ersuchen, die bei den Kreditinstituten (Banken und Sparkassen) gespeicherten Kontodaten abzurufen. Görke unterstrich: Die Gerichtsvollzieher handeln dabei nicht als Behörde, sondern besitzen durch den erteilten Vollstreckungsauftrag des Gläubigers das Recht, dem Gläubiger diese Informationen auch zukommen zu lassen - »die diesem ansonsten verwehrt blieben«.

Voraussetzung für diese Maßnahme ist dem Minister zufolge, »dass der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft gegenüber dem Gläubiger nicht freiwillig nachgekommen ist« oder bei einer Vollstreckung durch die aufgeführten Vermögenswerte »eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist«. Außerdem müsse der Anspruch mindestens 500 Euro betragen.

Görke erklärte namens der Landesregierung, diese Möglichkeit zu einer angemessene Reaktion auf Verstöße des Schuldners gegen die ihm obliegende Erklärungspflicht und zum »geeigneten Instrument«, um die Vermögenssituation des Schuldners überprüfen zu können. Die rund 4000 Fälle, in denen Konten offengelegt werden mussten, weil sich Fragen zu Sozialhilfe, Wohngeld, Hartz IV oder Ausbildungsförderung ergeben hatten, sind für ihn eine »geringe Anzahl«, aus der keine Gefährdung der datenschutzrechtlichen Perspektive ableiten lasse.

Der FDP-Abgeordnete Goetz hatte in seiner Anfrage auf Angaben des Bundeszentralamtes für Steuer verwiesen, denen zufolge mit deutschlandweit insgesamt 142 000 behördlichen Kontenabfragen »so viele Abfragen wie noch nie zuvor« ausgelöst worden seien. »Im Laufe der Jahre wurde der Kreis der zugriffsberechtigten Personen kontinuierlich ausgeweitet«, so Goetz. Damit werde die Gefahr größer, »dass der Datenschutz privater Bürger verwässert«. Datenschutz werde daher zu einem Thema des Verbraucherschutzes. Laut Goetz verfolgt »die in der Vergangenheit nicht für Datensparsamkeit bekannt gewordene heutige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) die verstärkte Kontenabfrage kritisch«. Voßhoff zufolge sei der Gesetzgeber »in der Pflicht, die Befugnisse zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückzuführen«.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal