Nicht jede menschliche Eizelle gilt als Embryo

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Luxemburg. Nicht jede menschliche Eizelle gilt nach Ansicht eines Gutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Embryo. So sei eine Eizelle, die sich ohne Befruchtung weiterentwickelt und aus der kein Mensch werden kann, nicht als Embryo anzusehen. Diese Auffassung vertritt der sogenannte Generalanwalt in einem am Donnerstag vorgelegten Gutachten für das höchste EU-Gericht. Diese Eizellen werden im Fachjargon parthenogenetisch aktivierte Eizellen genannt. Wird die Eizelle jedoch genetisch in einer Weise manipuliert, dass sie sich zu einem Menschen entwickeln kann, muss sie laut Gutachten als menschlicher Embryo angesehen werden. Das Urteil wird erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem Gutachter. dpa/nd

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