EuGH: Schwule haben Recht auf Blutspenden
Luxemburg. Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden gestützt. Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertigt eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH am Donnerstag mit. Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer diskriminieren. dpa/nd
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