nd-aktuell.de / 18.07.2014 / Politik / Seite 7

Assange bleibt im Exil

Schwedischer Haftbefehl behält Geltung / Asyl verlängert

Bengt Arvidsson, Stockholm
Der Wikileaks-Mitbegründer wird sein Dauerexil in London fortsetzen. Nachdem der schwedische Haftbefehl gegen ihn nicht aufgehoben wurde, verlängerte Ecuador Assanges Asyl.

Kein Ende in Sicht für die bereits rund vierjährige Odyssee des Julian Assange. Der durch Enthüllungen von US-Kriegsverbrechen in Irak weltbekannte Wikileaks-Mitbegründer darf sein zweijähriges Dauerasyl in der von britischen Polizisten umzingelten ecuadorianischen Botschaft in London weiterhin nicht verlassen.

Ecuador erneuerte am Mittwochabend die Gültigkeit des an Assange ausgestellten Asyls. Dem war die Entscheidung des Stockholmer Amtsgerichts vorausgegangen, einen seit etwa vier Jahren geltenden internationalen Haftbefehl nach neuer Anhörung bestehen zu lassen. Der Befehl war aufgrund von Vorwürfen zweier Schwedinnen gegen Assange erlassen worden. Assange steht demnach im Verdacht, 2010 eine »weniger grobe Vergewaltigung« und »sexuelle Nötigung« begangen zu haben.

Seine Anwälte kündigten an, gegen den Entscheid am schwedischen Hofgericht Berufung einzulegen. Verteidiger Thomas Olsson hatte vor dem Amtsgericht argumentiert, dass der seit vier Jahren bestehende Untersuchungshaftbefehl unverhältnismäßig sei. Er kritisierte auch die Weigerung der schwedischen Staatsanwaltschaft, Assange in der Londoner Botschaft von Ecuador zu verhören.

Der Anwalt einer der beiden Frauen hatte dagegen unterstrichen, dass es »Untersuchungsergebnisse« gebe, die der Allgemeinheit noch nicht bekannt seien, und der Haftbefehl deshalb aufrecht erhalten werden müsse. Er erklärte auch, dass Assange keine gerichtlichen Sonderrechte wegen seiner Bekanntheit eingeräumt werden dürften.

Der 43-Jährige hatte die Weigerung, sich in Schweden zu stellen, mit Furcht vor einer Auslieferung an die USA begründet. Schwedens Regierung wiederum hat sich bisher geweigert, Assange eine Nichtauslieferung an die USA zu garantieren, sollte er sich einem Verhör in Stockholm stellen. Assanges damaliger Informant, der US-Soldat Manning, wurde vor knapp einem Jahr von einem US-Militärgericht zu 35 Jahren Haft verurteilt.

Schon länger kursiert im Internet der Voruntersuchungsbericht mit sämtlichen Aussagen der Schwedinnen. Angesichts dessen halten zahlreiche Rechtsexperten die Vorwürfe nicht für eine Vergewaltigungsbeschuldigung oder gar für einen Haftbefehl für ausreichend. Aus dem Protokoll geht hervor, dass Assange gegen den anfänglichen Wunsch der beiden Frauen im ansonsten einvernehmlichen Sex nicht immer Kondome benutzt hatte. Der Australier ist in Schweden nie angeklagt worden.