Strafe für Inder wegen Spitzeltätigkeit gefordert

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Koblenz. Im Prozess gegen einen Inder wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Tätigkeiten hat die Anklage eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz auf Freispruch. Der Mann habe Informationen über Inder und indischstämmige Menschen in Deutschland beschafft und weitergegeben, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Stefan Freuding. Sein Kontaktmann sei ein Mitarbeiter des indischen Generalkonsulats in Frankfurt gewesen, der wohl auch ein Führungsoffizier des Geheimdienstes sein soll. dpa/nd

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