Gerichte als Antreiber

Urteile stärken erneut die Rechte von Flüchtlingen

  • Katja Herzberg
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

In Rechtssachen zu Migration und Asyl herrscht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) dieser Tage Hochkonjunktur. Erst in der vergangenen Woche entschieden die Richter, dass der von Türken verlangte Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs in die Bundesrepublik nicht statthaft ist.

Am Donnerstag nun beschäftigten sich die Luxemburger Richter nicht nur mit der Abschiebehaft in Deutschland. Auch die Rechte Homosexueller waren Thema. Nach dem Gutachten eines der Generalanwälte dürfen die EU-Länder nicht grenzenlos den Fluchtgrund Homosexualität untersuchen. Geben Asylsuchende an, aufgrund ihrer Sexualität und deren Ausübung in ihrem Heimatland verfolgt zu werden, ist ihnen nach der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz zu gewähren - dazu urteilte der EuGH erst im letzten Jahr. Die Asylbehörden dürfen nach dem jetzigen Gutachten zwar untersuchen, ob die Angaben glaubwürdig sind. Nicht e...


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