Flüchtlinge sind keine Verbrecher

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes muss Deutschland die Abschiebehaft reformieren

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 3 Min.
Menschen, die auf ihre Abschiebung warten, werden in mehreren Bundesländern in regulären Gefängnissen eingesperrt. Dies sei nicht mit EU-Richtlinien vereinbar, entschied nun der EuGH.

In vielen deutschen Bundesländern ist es gängige Praxis, dass abgelehnte Asylbewerber wie Verbrecher behandelt werden. Sie müssen bis zu ihrer Abschiebung in gewöhnlichen Haftanstalten ausharren. Dort dürfen sie in vielen Fällen kein Mobiltelefon benutzen, nur für kurze Zeit Besucher empfangen und sind für längere Zeit isoliert. Das sind Auflagen, die auch für die verurteilten Straftäter gelten, mit denen die Migranten gemeinsam eingesperrt sind.

Diese Praxis muss nun beendet werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass Abschiebehäftlinge grundsätzlich in speziellen Einrichtungen einquartiert werden müssen. Der Gerichtshof folgte damit einem Antrag seines Generalanwalts Yves Bot, der die Unterbringung in den Gefängnissen als Verstoß gegen die »Menschenwürde von Migranten« kritisiert hatte. Ihr Freiheitsentzug sei keine Strafe. In den Einrichtungen seien auch die »besonderen Bedürfnisse« ihrer Familien und Kinder zu berücksichtigen. Hier geht es allein darum, die Ausreise der Betroffenen sicherzustellen.

Gegen ihre Inhaftierung in Justizvollzugsanstalten hatten eine Syrerin, eine Vietnamesin und ein Marokkaner geklagt. Die EU-Richter stellten in ihrem Urteil einen Verstoß gegen das Trennungsgebot der europäischen Rückführungsrichtlinie fest, wonach Abschiebungsgefangene ausschließlich in speziellen Hafteinrichtungen unterzubringen sind, wenn diese im jeweiligen EU-Mitgliedstaat vorhanden sind. Diese Richtlinie hätte bis Ende 2010 in Deutschland umgesetzt werden müssen. »Doch viele Bundesländer haben europarechtliche Vorgaben ignoriert«, kritisierte Heiko Habbe, Policy Officer des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland.

Nach Angaben der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl gibt es in acht Bundesländern spezielle Einrichtungen für die Unterbringung. In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen würden Abschiebehäftlinge hingegen in gewöhnlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Sachsen bringe Betroffene in andere Bundesländer. Nach Ansicht des EuGH ist dies auch eine Möglichkeit für die anderen Bundesländer, die derzeit keine eigenen Zentren für Menschen haben, die auf ihre Abschiebung warten müssen.

Zuletzt waren hiervon nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2011 etwa 6400 Menschen betroffen. 2008 waren es rund 8800, 2010 etwa 7500. Im Durchschnitt werden diese Migranten vor ihrer Abschiebung rund 30 Tage lang festgehalten. Die Verhängung der Abschiebungshaft ist oft unrechtmäßig. So waren es in vielen Fällen höhere Gerichtsinstanzen, die die Anordnungen der jeweiligen Ausländerbehörden oder auch einzelner Haftrichter in Zweifel zogen. Beispielsweise rügte vor einigen Jahren das Landgericht Lüneburg, dass schwer kranke und damit reiseunfähige Menschen in Abschiebehaft genommen worden waren. Der hannoversche Anwalt Peter Fahlbusch hat seit dem Jahr 2002 mehr als 900 Inhaftierte vertreten. In jedem zweiten Fall erwies sich die Haft als rechtswidrig.

Außerdem handelt es sich bei den Inhaftierten häufig um Menschen, die tatsächlich Anspruch auf internationalen Schutz haben. »In der Praxis dient die Abschiebehaft vor allem der Umsetzung des ungerechten und unmenschlichen Dublin-Verteilungssystems«, teilte die LINKE-Innenpolitikerin Ulla Jelpke mit. Zu 80 bis 90 Prozent seien Flüchtlinge betroffen, die in ein anderes EU-Land überstellt werden sollen. Das einzige »Verbrechen«, das den Abschiebehäftlingen vorgeworfen werde, sei, dass sie in Europa um Schutz nachgesucht hätten, merkte Jelpke sarkastisch an.

Das Europarecht muss nun umgesetzt werden. Verbände sowie grüne und linke Politiker forderten die Freilassung der rechtswidrig Inhaftierten. Sie wollen, dass die Haft grundsätzlich überprüft wird. Denn auch in speziellen Einrichtungen bleiben die Menschen eingesperrt. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt schlug vor, Kontrollen wie etwa Meldeauflagen an die Stelle von Abschiebehaft treten zu lassen.

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