Ratten mindern Miete

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Ein Gericht hielt in dem Extremfall eine Reduzierung um 80 Prozent für angemessen.

In einer Wohnung gingen Ratten ein und aus. Da half nur noch eine massive Bekämpfung durch Experten. Sie sperrten drei Räume komplett. Normales Wohnen war nicht möglich. Die Mieterin minderte ihre Miete für diesen Zeitraum um 80 Prozent, was später das Amtsgericht Dülmen (Az. 3 C 128/12) bestätigte. Der Eigentümer hatte behauptet, die Mieterin sei mitverantwortlich für die Plage, weil sie die Terrassentüre ständig offen ließe. Das sah die Justiz nicht so. Das Öffnen der Terrassentür falle unter den vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. LBS/nd

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