Wenn der Trockner »singt«

Mietrechtsurteile

  • Lesedauer: 1 Min.
Die gegenseitige Rücksichtnahme geht nicht so weit, dass die Mieter weder eine Waschmaschine noch einen Trockner betreiben dürften.

Geräusche, die von diesen Haushaltsgeräten ausgehen, sind laut Infodienst Recht und Steuern der LBS als sozialadäquat hinzunehmen, urteilte das Landgericht Freiburg (Az. 9 S 60/13).

Der Fall: Es gab Streit, ob Mieter einer Wohnanlage eigenmächtig Waschmaschine und Trockner betreiben dürfen. Motorgeräusche empfanden Nachbarn als störend. Eine Regelung gab es im Mietvertrag nicht, also auch kein Verbot.

Das Urteil: Das Aufstellen von Waschmaschinen und Trocknern gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache, so die Richter. Es müsse auf das Einhalten von Ruhezeiten geachtet werden. Aber darum war es hier gar nicht gegangen. Die Geräte durften bleiben. Der Eigentümer müsse sich aber darauf verlassen können, dass der Mieter die Geräte überwacht.

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