nd-aktuell.de / 23.07.2014 / Ratgeber / Seite 23

Alkoholkranker Berufskraftfahrer

Kündigung rechtmäßig

Alkoholabhängigkeit schützt Berufskraftfahrer nicht vor der Kündigung, wenn sie alkoholisiert einen Unfall verursachen.

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. April 2014 (Az. 24 Ca 8017/13) kann ein Berufskraftfahrer, der sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss steuert, »aus verhaltensbedingten Gründen« entlassen werden. Der Kläger hielt das für unwirksam, weil er wegen seiner Alkoholabhängigkeit seine vertraglichen Verpflichtungen nicht schuldhaft verletzt habe. Im Unternehmen habe ein Alkoholverbot bestanden, das der Kläger missachtet habe. Eine bloße Abmahnung wäre nicht ausreichend gewesen, um dieses Verbot durchzusetzen, so das LAG. dpa/nd