Gericht bestätigt Steuer für Geldspielgeräte

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Hamburg. Auf Automatenspiele mit Gewinnmöglichkeit darf Umsatzsteuer erhoben werden. Das entschied das Finanzgericht Hamburg nach Angaben vom Dienstag und wies damit die Klage einer Firma ab, die im Streitjahr 2010 in sieben Spielhallen in Norddeutschland solche Geldspielgeräte betrieb. Neben der Spielvergnügungssteuer sollte die Firma Umsatzsteuer zahlen. Sie war aber der Auffassung, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie der Europäischen Union solche Spielgeräte von der Umsatzsteuer befreit. Dem widersprachen die Hamburger Richter, die eine Revision nicht zuließen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Firma dagegen noch Beschwerde beim Bundesfinanzhof erheben kann (Az.: 3 K 207/13). dpa/nd

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