Bundesgerichtshof stoppt Abschiebehaft für Asylbewerber

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Karlsruhe. Aus EU-Ländern illegal nach Deutschland eingereiste Flüchtlinge dürfen nicht länger wegen Fluchtgefahr in Abschiebehaft genommen werden. Es fehle in den deutschen Gesetzen an objektiven Kriterien, wann überhaupt Fluchtgefahr besteht, rügte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss. Konkret geht es um Flüchtlinge, die in einen anderen, sicheren EU-Mitgliedstaat abgeschoben werden sollen und wegen einer vermeintlichen Fluchtgefahr in Deutschland inhaftiert werden. Zwar können die Asylbewerber nach EU-Recht in Haft genommen werden, um die Abschiebung zu ermöglichen. Dazu muss allerdings eine erhebliche Fluchtgefahr bestehen, die Inhaftierung verhältnismäßig, und weniger einschneidende Maßnahmen dürfen nicht wirksam sein. epd/nd

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