Kreistagswahl in Fürth muss wiederholt werden
Fürth/Ansbach. Die Wähler im bayerischen Landkreis Fürth müssen im Herbst wegen eines rechtlichen Verstoßes von zwei Bürgermeistern erneut an die Urnen. Die Regierung von Mittelfranken erklärte die Wahl des Kreistags vom 16. März überraschend für ungültig, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die Bürgermeister der Stadt Langenzenn und der Gemeinde Großhabersdorf in ihren Mitteilungsblättern Wahlwerbung für die örtlichen Kreistagskandidaten gemacht hätten. dpa/nd
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