Gesundheitsreform tritt teilweise in Kraft

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Berlin. An diesem Freitag treten erste Teile der Gesundheitsreform von Union und SPD in Kraft. So gilt dann die gesetzliche Verpflichtung an den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, ein Institut zur Messung der Krankenhaus-Qualität in Deutschland zu gründen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Zudem wird die Förderung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland durch die Krankenkassen von 5,6 auf 9 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die Kernpunkte des Gesetzes werden Anfang kommenden Jahres gültig, so die Senkung des Beitragssatzes für die Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent und die Möglichkeit für die Kassen, vom Einkommen abhängende Zusatzbeiträge zu verlangen. dpa/nd

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